Offen für alle Belgischen Schäferhunde.
Zuchtzulassung
Sollen eine Hündin oder ein Rüde zur Zucht zugelassen werden, sind folgende Nachweise zu erbringen:
Körung
Die Wesensbeurteilung 2 (WB 2) findet unmittelbar im Anschluss an die WB 1 statt und deren Bestehen (mind. 21 von 40 möglichen Punkten – auch ohne bestandenen Schusstest) ist Voraussetzung für
Exzellenter Rassevertreter (ER)
Ein Hund, der den Titel Exzellenter Rassevertreter anstrebt, muss nachweisen:
Natürlich können auch unsere ausländischen Aussteller um die Vergabe des ER antreten, sie absolvieren die WB2 (- mit vorangehender WB1 ohne Gebühr und Bewertung – Die beiden werden immer zusammen durchlaufen, weil die Stationen aufeinander aufbauen und sich im Gesamtverlauf steigern) und haben mit einem „Vorzüglich“ auf der Klubschau des DKBS sowie den Gesundheitsnachweisen die Möglichkeit, um den ER zu konkurrieren.
Nicht zugelassen sind kranke, trächtige und säugende Hündinnen. Läufige Hündinnen sind als letzte zu prüfen.
Zuchtzulassung incl. NZ, WB1: 50,- EUR (Mitglieder) 100,- EUR (Nichtmitglieder)
Körung incl. WB2 50,- EUR (Mitglieder) 100,- EUR (Nichtmitglieder)
Nachzuchtbeurteilung: 5,- EUR (Mitglieder) 5,- EUR (Nichtmitglieder)
Wesensbeurteilung 2 40,- EUR (Mitglieder) 80,- EUR (Nichtmitglieder)
Körung 10,- EUR (Mitglieder) 20,- EUR (Nichtmitglieder)