Zuchtvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Zucht

Zulassungsvoraussetzungen

Offen für alle Belgischen Schäferhunde.

Zuchtzulassung
Sollen eine Hündin oder ein Rüde zur Zucht zugelassen werden, sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • FCI-anerkannte Originalahnentafel (zusätzlich eine Kopie der Ahnentafel bei ausländischen Hunden)
  • Gesundheitsbescheinigungen: HD-Auswertung (HD A oder B), ED-Auswertung (frei oder Grenzfall) und je nach Varietät SDCA1/2, CACA und CJM-Auswertung
    DNA Profil nach ISAG 2006, Genetische Diversität, DLA-Gene
  • Nachweis über zwei Formwerturteile mit mindestens „sehr gut“ oder „vorzüglich“, erworben auf VDH-geschützten Ausstellungen mit angegliederter DKBS-Sonderschau oder auf DKBS-Klubschauen durch zwei verschiedene Spezialrichter für Belgische Schäferhunde. Eine Formwertnote darf aus der Zwischenklasse stammen, das andere Urteil muss mindestens aus der offenen Klasse / Champion- oder Gebrauchshundklasse) stammen.
  • Nachzuchtbeurteilung – Mindestalter: vollendeter 12. Lebensmonat
  • Wesensbeurteilung 1 – Mindestalter: vollendeter 18. Lebensmonat.
    Die Wesensbeurteilung 1 (WB 1) muss für eine Zuchtverwendung bestanden werden, dafür gilt es ein Minimum von 33 Punkten zu erreichen. 

Körung

Die Wesensbeurteilung 2 (WB 2) findet unmittelbar im Anschluss an die WB 1 statt und deren Bestehen (mind. 21 von 40 möglichen Punkten – auch ohne bestandenen Schusstest) ist Voraussetzung für

  • das Prädikat „gekörter Rüde“ bzw. „gekörte Hündin“ und folglich für eine „Körzucht“

Exzellenter Rassevertreter (ER)

Ein Hund, der den Titel Exzellenter Rassevertreter anstrebt, muss nachweisen:

  • bestandene Wesensbeurteilung 2 (mit bestandenem Schusstest)
  • Ein Vorzüglich auf der Klubschau, anlässlich derer er den Titel anstrebt
  • Gesundheitsnachweise

Natürlich können auch unsere ausländischen Aussteller um die Vergabe des ER antreten, sie absolvieren die WB2 (- mit vorangehender WB1 ohne Gebühr und Bewertung – Die beiden werden immer zusammen durchlaufen, weil die Stationen aufeinander aufbauen und sich im Gesamtverlauf steigern) und haben mit einem „Vorzüglich“ auf der Klubschau des DKBS sowie den Gesundheitsnachweisen die Möglichkeit, um den ER zu konkurrieren.

Nicht zugelassen sind kranke, trächtige und säugende Hündinnen. Läufige Hündinnen sind als letzte zu prüfen.

Prüfungsgebühren

Zuchtzulassung incl. NZ, WB1:   50,- EUR (Mitglieder)          100,- EUR (Nichtmitglieder)
Körung incl. WB2                             50,- EUR (Mitglieder)          100,- EUR (Nichtmitglieder)

Nachzuchtbeurteilung:                        5,- EUR (Mitglieder)               5,- EUR (Nichtmitglieder)
Wesensbeurteilung 2                         40,- EUR (Mitglieder)            80,- EUR (Nichtmitglieder)
Körung                                                  10,- EUR (Mitglieder)             20,- EUR (Nichtmitglieder)