Offen für alle Belgischen Schäferhunde.
Nachzuchtbeurteilung
Mindestalter: vollendeter 12. Lebensmonat
HD-Befund vorlegen – falls vorhanden
Verhaltensbeurteilung
Mindestalter: vollendeter 18. Lebensmonat
Vorzulegen sind:
• FCI-anerkannte Originalahnentafel (zusätzlich eine Kopie der Ahnentafel bei ausländischen Hunden)
Zuchtfreigabe (Körung)
Mindestalter: vollendeter 18. Lebensmonat
Vorzulegen sind:
• FCI-anerkannte Originalahnentafel (zusätzlich eine Kopie der Ahnentafel bei ausländischen Hunden)
• Verhaltensüberprüfungsbogen (bestandene VB 1)
• Nachzuchtbeurteilungsbogen
• HD-Auswertung (HD A oder B)
• ED-Auswertung
• DNA Profil plus Auswertung nach ISAG 2006 aus einer Blutprobe
• Nachweis über zwei Formwerturteile mit mindestens „sehr gut“ oder „vorzüglich“, erworben auf VDH-geschützten Ausstellungen mit angegliederter DKBS-Sonderschau oder auf DKBS-Klubschauen durch zwei verschiedene Spezialrichter für Belgische Schäferhunde. Eine Formwertnote darf aus der Zwischenklasse stammen, das andere Urteil muss mindestens aus der offenen Klasse (Champion-/Gebrauchshundklasse) stammen.
Bitte beachten Sie die Änderung der Zuchtordnung
§ 4.5 HD- und ED-Auswertung
Sämtliche zur Zucht verwendete Hunde müssen auf Hüftgelenksdysplasie
(HD) und Ellenbogendysplasie (ED) untersucht sein.
Die Auswertung der Röntgenaufnahmen hat durch die zentrale Auswertestelle
des DKBS zu erfolgen. Auswertungen von Hunden, die vor
dem Import nach FCI anerkannten Schemata ausgewertet wurden,
werden anerkannt.
Nicht zugelassen sind kranke, trächtige und säugende Hündinnen. Läufige Hündinnen sind als letzte zu prüfen.
Nachzuchtbeurteilung: 5,- EUR
Zuchtfreigabe (Körung, für Mitglieder): 20,- EUR
Zuchtfreigabe (Körung, für Nichtmitglieder): 100,- EUR
Verhaltensbeurteilung 1 (für Mitglieder): 35,- EUR
Verhaltensbeurteilung 1 (für Nichtmitglieder): 40,- EUR
Verhaltensbeurteilung 2 (für Mitglieder): 35,- EUR
Verhaltensbeurteilung 2 (für Nichtmitglieder): 40,- EUR