Onlineseminar zum Kaufrecht am 30.03.2025

Ich möchte heute auf mein Onlineseminar zum Kaufrecht am 30.03.2025 aufmerksam machen. Bei diesem Seminar handelt es sich um eine Wiederholung des Seminars aus Dezember vergangenen Jahres, bei dem über 250 Teilnehmer zugehört haben und es durchweg positive Resonanz gab.

Hier eine kurze Beschreibung meiner selbst sowie ein kleiner Überblick zum Seminarinhalt:

Ich bin Rechtsanwältin für Tierrecht seit nahezu einem Jahrzehnt. Meinen Ursprung habe ich in der Vorderpfalz, wo ich aufgewachsen und zur Schule gegangen bin. Im Jahre 2008 habe ich mein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mainz aufgenommen und im Jahre 2013 an der Universität Potsdam mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendet. Dazwischen, nämlich in den Jahren 2009-2010, habe ich den Titel des LL.M. Business Law (einem Masterstudiengang nach englischem Recht) an der De Montfort University in Leicester (UK) erworben. Meinen juristischen Vorbereitungsdienst hat am Landgerichtsbezirk Cottbus stattgefunden. 

Den Bezug zu Tieren hatte ich seit Anbeginn, denn ich selbst züchte gewerbsmäßig Hunde und halte zudem drei Pferde in Eigenregie. Bereits vor meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vor der Anwaltskammer Berlin im Jahre 2016 habe ich als Assesorin tierrechtliche Angelegenheiten betreut und rechtliche Stellungnahmen verfasst. Seit 2016 bin ich selbständig als Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei und habe schon mehrere tausend Rechtsstreitigkeiten betreut und beraten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Nebenbei bin ich als Repetitorin und Privatdozentin für ein bekanntes juristisches Repetitorium tätig und begleite Studenten und Referendare auf deren Weg zum Staatsexamen.

Das Seminar wird schätzungsweise 3-3,5 Stunden dauern und umfasst im Wesentlichen folgende Gebiete:

  • das Kaufrecht in seiner aktuellsten Fassung 
    • Wie und wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
    • Wann bin ich privat und wann unternehmerisch tätig?
    • Was ist ein Sachmangel und wie ist dieser definiert? 
    • Welche Rechte hat der Käufer und welche habe ich als Verkäufer?
    • Wie verhalte ich mich korrekt im Falle einer (berechtigten oder unberechtigten) Inanspruchnahme durch den Käufer?
    • Welche Möglichkeiten der Absicherung habe ich als Verkäufer?
    • etc.
  • allgemeines Vertragsrecht
    • Reservierung und Anzahlung
    • Rücknahme eines verkauften Hundes
    • etc.

Nicht geplant ist ein Vortrag zum Tierschutzgesetz, wobei auch dieses an der ein oder anderen Stelle Erwähnung finden wird. Ebenfalls nicht geplant, jedenfalls nicht direkt – es lässt sich meist nicht verhindern- ist eine ausführliche Frage- oder Diskussionsrunde nach dem Vortrag. Dies mache ich deshalb nicht, weil man sich erfahrungsgemäß dann in Kleinigkeiten verliert und vom Hundertstel ins Tausendstel gerät und dies meist zu Frust führt.

Ich möchte das Seminar so aufbauen, dass ich die Vorgehensweise eines Juristen bei der Subsumtion eines Sachverhaltes unter eine bestimmte Norm erkläre und zwar anhand eines (oder mehrerer) fiktiven Fallbeispiels. Erfahrungsgemäß bringt dies zum einen sehr viel mehr Klarheit und Verständnis beim Zuhörer und bindet die Zuhörer aktiv in den Vortrag ein. Es entsteht außerdem hierdurch kein eintöniges „Frontalgerede“, sondern die Zuhörer werden anhand der Fallbeispiele aktiv zum Mitdenken animiert und fällt es ihnen dadurch deutlich leichter, gedanklich zu folgen.

Ich freue mich auf jede Anmeldung und eine Weiterleitung an die Mitglieder Ihres Vereins.

Mit freundlichen Grüßen,

Michaela Parente-Mähr

LL.M. Business Law
Rechtsanwältin

Heßheimer Straße 14

67245 Lambsheim

Anmeldung 30.03.2025